Beitragsordnung
IG Lützower Freicorps 1813 e.V.
Tyroler Jägercompanie
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Abs. 1 Beitragspflichtig sind alle Vollmitglieder und Probemitglieder.
Abs. 2 Das Beitragsjahr beginnt am 01. Januar und endet mit dem 31. Dezember des Jahres.
Abs. 3 Bei Aufnahme eines Mitgliedes innerhalb des Geschäftsjahres, ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen und mit Bekanntgabe eines Zahlungstermins fällig.
Abs. 4 Der Beitrag wird am 01. März jeden Jahres fällig.
Abs. 5 Der Beitrag ist grundsätzlich auf das Vereinskonto der
„IG Lützower Freicorps 1813 e.V“. zu überweisen.
Kontoinhaber: IG Lützower Freicorps 1813 e.V.
IBAN: DE72 1009 0000 2599 9330 02
BIC: BEVODEBB
Abs. 6 Die Überweisung auf andere Konten wird nicht berücksichtigt.
§ 2 Beschlüsse
Abs. 1 Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Umlagen.
Abs. 2 Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitglieder- versammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Die IG Lützower Freicorps 1813 e.V. Tyroler Jägercompanie ist Mitglied in der „ Historischen Militärvereinigung 1813 e.V. ( nachfolgend HMV genannt). Der Vereinsbeitrag des HMV beträgt 16 € jährlich und kann gemeinsam mit dem Beitrag der IG Lützower Freicorps 1813 e.V. Tyroler Jägercompanie gezahlt werden. Die Mitglieder haben den Vorstand über die gewünschte Zahlweise zu informieren..
Abs.1
Beitrags Klasse: Mitgliedsform: Beitragshöhe pro Jahr:
I Kinder bis 14 Jahren frei
II Jugendliche bis 18 Jahre 15 €
III Studenten, Erwerbslose, 15 €
Rentner und Auszubildende
IV Erwachsene 25 €
V Ehrenmitglieder frei
VI Fördernde Mitglieder 50 €
Abs. 2 Bei gewünschter HMV Zahlung erweitert sich der in der Tabelle aufgeführte Vereinsbeitrag um den jeweilig gerade geltenden HMV-Beitrag (16 € stand 2015).
Abs. 3 Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse III.
Abs. 4 Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3 € pro Mahnung erhoben.
Abs. 5 Sollte ein Mitglied ,trotz dreimaliger Aufforderung im Geschäftsjahr,der Zahlung seiner Beiträge nicht nachkommen, wird es aus dem Verein ausgeschlossen und aus der Mitgliederliste gestrichen. (siehe auch Vereinssatzung)
§4 Umlagen
Abs. 1 Für unvorhersehbare Kosten können Umlagen erhoben werden, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 01.05.2015.
Unterschriften Vorstand
N. Rätsch Ch. Huras F. Lippold
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Vorsitzender Stellvertreter Kassierer